Allgemeines:

Terminänderungen: Sollte es zu Überschneidungen von Buchungsanfragen und Unvereinbarkeiten von zu weit auseinander liegenden Segelrevieranfragen kommen, so behält sich der Veranstalter – Freizeitskipper.at ® – vor, einzelne Segeltörns abzusagen. Hier werden nach Möglichkeit Ersatztermine bekannt gegeben. Ihre Vorauszahlungen werden dabei gut geschrieben bzw. können Ihnen bis 8 Wochen vor geplantem Törnbeginn retourniert werden.

Besondere Bedingungen: Bei besonders schlechten Wetterbedingungen Vororts (z.B. anhaltende Sturmwarnungen) bzw. bei unvorhersehbaren Vorfällen (z.B. Streiks, Naturgewalten, udgl.) oder groben Schäden an der Yacht, könnte der Segeltörn abgebrochen werden. Hierbei ist der Veranstalter – Freizeitskipper.at ® – schad- und klaglos zu halten, es gibt dabei keinerlei Kosten- bzw. Schadensersätze. Die Sicherheit der gesamten Crew und der sichere Ablauf des Segeltörns stehen immer an erster Stelle.

Crewliste: Um eine Yacht zu chartern, muss eine Crewliste den Behörden bzw. deren Vertretern (Charterfirma) vorgelegt werden. Daher sind die jeweiligen Vor- und Nachnachnamen,  gültige Wohnadresse, Geburtsdatum, Geburtsort und Passnummer anzugeben. Diese ist spätestens 4 Wochen vor Charterbeginn dem Veranstalter – Freizeitskipper.at – zu übergeben. Bitte prüfen Sie vorher die Gültigkeit aller Pässe. Um nichts zu vergessen wird beim Crewtreffen eine genaue „Packliste“ und „Einkaufsliste“ durchgegangen und Ihnen übergeben.

Crewvertrag: Um Sie vor Unkosten durch Crewausfälle zu schützen wird ein Crewvertrag mit allen Mitseglern im Zuge der Crewtreffen abgeschlossen (u.a. wird hier auch eine Solidarhaftung für ev. Schäden geklärt, siehe unten). Sie und Ihre Crew können jedoch im Zuge der Crewtreffen eine Storno-Reiserücktrittsversicherung gerne mit abschließen.

Der u.a. Crewvertrag ist für alle Beteiligten verbindlich zu unterzeichnen:
Damit ein reibungsloser Ablauf des Segeltörns für alle Mitsegler, den Schiffsführer (Skipper) und seine Crew gewährleistet ist, ist der nachfolgend angeführte Crewvertrag abzuschließen. Darin wird folgendes geregelt:

Chartervertrag und Kosten: Die Mitsegler bestätigen, dass sie den Inhalt und die Bedeutung des Chartervertrages kennen und auf Wunsche eine Vertragskopie erhalten können. Die Vertragspartner verpflichten sich, den vor Törnbeginn auf sie entfallenen Anteil, der vor dem Törn festgestellten Kosten (Yacht & Veranstalter Freizeitskipper.at ®) und Versicherung (Kaution) von je Person in bar gegen Zahlungsbestätigung oder auf das

Konto IBAN: AT48 2011 1840 2297 0700  BIC: GIBAATWWXXX
Kontoinhaber: Ernst Johann Ringhofer – Freizeitskipper.at ®

so rechtzeitig einzuzahlen, dass die hinsichtlich des Chartervertrags vereinbarten Zahlungen noch termingerecht erfolgen können (mind. 8 Wochen vor Ablauf der Charteran- und -restzahlung). Der Betrag ist nach Unterzeichnung des Crew-Vertrages von den Mitseglern verbindlich und ist bis spätestens 8 Wochen vor Törnbeginn, sowie eventuelle Flug- und Sonderreisekosten nach Bekanntgabe, in voller Höhe zu bezahlen. Diese Kosten können nicht rückerstattet werden. Die gemeinschaftlichen Einzahlungen in die „Bordkassa“ (siehe unten) erfolgen spätestens vor der Schiffsübernahme.

Risiko: Die Mitsegler nehmen aktiv und auf eigene Gefahr am oben genannten Segeltörn mit vornehmlich sportlichem Charakter teil und sind für sich – auch bei gesundheitlichen Folgeschäden – voll  verantwortlich.  Er/sie hat sich über die Risiken des Segelsportes auf See informiert und ist bei entsprechender Gesundheit und kann mindestens 10 Minuten frei schwimmen (Anderwärtiges ist bei der Anmeldung, dem Crewtreffen, dem Skipper spätestens vor Törnbeginn bekannt zu gegeben – wird u.a. auch im „Notfalldatenblatt“ geklärt).

Verantwortung: Der Schiffführer (Skipper) trägt aufgrund seiner Funktion nach außen hin die Verantwortung für das Schiff und die Besatzung. Er ist deshalb gegenüber den übrigen Mitseglern weisungsberechtigt.

Sicherheit: Jeder Mitsegler hat für seine Sicherheit selbst Sorge zu tragen. Die Anordnung im Zusammenhang mit der allgemeinen Sicherheit für das Schiff und Besatzung sowie über das Verhalten an Bord oder bei Eintritt besonderer Ereignisse ergeht durch den verantwortlichen Schiffführer. Die jeweils erforderliche Sicherheitsmaßnahme für seine Person hat jeder Mitsegler jedoch selbst zu treffen, z.B. anlegen des Livebelts und/oder der Schwimmweste sowie der erforderlichen Sicherung seiner Person wann und wo immer er/sie sich befindet.

Haftung und Bordkassa: Die Mitsegler (Crew), verpflichten sich alle aus dem geplanten Segeltörn resultierenden Kosten samt Chartermiete, Kaution und Selbstbehalt, Reinigung, Zusatzversicherungen, Hafen- und Liegegebühren, sowie Treibstoff-, Bordverpflegung, Wasser-, Transportkosten und andere gemeinsame Geld- und Sachleistungen zu gleichen Teilen zu tragen. Dazu wird eine gemeinsame Bordkassa eingerichtet. Das Gleiche gilt für Folgekosten, die nach Beendigung des Törns für etwaige Beschädigungen am Schiff, der Ausrüstung oder für Verluste oder Schäden an Dritten (bei Schaden an nicht der Crew angehörigen Personen und/oder Beschädigung an fremdem Eigentum) geleistet werden müssen. Ausgenommen davon sind Fälle, die mutwillig, auf grob fahrlässig oder durch Außerachtlassung der auferlegten Sorgfaltspflicht von einem oder mehreren Mitseglern verursacht wurden und daher von diesen zu tragen sind. Für alle Folgen, die aus einer Missachtung oder Verweigerung einer Anordnung des Schiffführers resultieren, haftet der Mitsegler zu ungeteilter Hand. Setzt der Betreffende trotz Abmahnung sein widersetzliches Verhalten fort und ist daraus eine Gefährdung für die allgemeine Sicherheit oder die Führung des Schiffes erkennbar, kann der Betreffende durch den Schiffführer von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden. Der Anteil des ausgeschlossenen Mitseglers verfällt zu Gunsten der anderen Mitsegler. Ansprüche auf Rückerstattung können nicht gestellt werden.

Haftungsausschluss: Jeder Mitsegler fährt auf eigene Gefahr mit und verzichtet auf sämtliche Ersatzansprüche für Personen- und Sachschäden gegen die übrigen Mitsegler und den Schiffführer, sofern diese nicht vorsätzlich verursacht wurden. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die von einer Versicherung getragen werden. Jeder Mitsegler hat eine eigene Unfallversicherung für den gesamten Zeitraum abzuschließen und  kann durch Selbstverschuldung an Bord, z.B. Rudergang ohne Skipper, den Schiffführer nicht belangen. Dies gilt auch für alle weiteren anfallenden Kosten, wie z.B. Arzt-, Hospitals-, Berge- und Rückstellungskosten, Dienstentgang, udgl. Jeder Teilnehmer ist für mitgebrachte Gegenstände wie I-Pads, Fotoapparate, Videokamera, Handys, Notebooks, Radios, Brillen u.ä. allein verantwortlich. Im Schadensfall können an dem Törn teilnehmende Mitsegler nicht in Regress genommen werden.

Schadensersatz: Soweit Schäden, Verluste oder Verletzungen nicht vorsätzlich verursacht wurden, verzichtet/ten der/die Mitsegler auf jegliche Schadensersatzansprüche untereinander und speziell dem Schiffführer gegenüber. Es besteht auch keinerlei Haftanspruch bei Diebstahl und Schäden an persönlichen Gegenständen oder Wertsachen. Der Abschluss persönlicher Versicherungsverträge im Zusammenhang mit diesem Segeltörn obliegt im Bedarfsfall dem Mitsegler. Die Ersatzansprüche an das Charterunternehmen sind im Chartervertrag geregelt.

Rechtsvorschriften: Die Mitsegler verpflichten sich, die im jeweiligen Land geltenden Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen etc.) einzuhalten. Bei Nichteinhaltung haftet der Betroffene zu ungeteilter Hand.

Rücktritt: Jeder Mitsegler nimmt zur Kenntnis, dass sein gesamter Anteil zu Gunsten der anderen Mitsegler verfällt, falls er an dem Segeltörn – aus welchem Grund auch immer – nicht teilnimmt. Dasselbe gilt auch für die gemeinsamen Reisekosten. Wird ein Ersatz gestellt, der von den anderen Mitseglern akzeptiert wird, gilt diese Regel nicht. Ein Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung obliegt jedem einzelnen Mitsegler.

An- und Abreise: Die An- und Abreise zum und vom Liegeplatz der Segelyacht sowie alle Landaufenthalte während des Segeltörns liegt in der Verantwortung der einzelnen Mitsegler.

Yachtrückstellung zur Charterbasis: Wenn die Yacht nicht termingerecht rücküberstellt wird  z.B. Witterung, Krankheit, Unfälle, Schäden, Behörden, udgl., dann können Mehrkosten anfallen, die im Sinne der gemeinsamen Bordkassa verrechnet werden. Diese Kosten werden vom Schiffführer erhoben und von ihm zur Auszahlung freigegeben.

Rechtliches: Es handelt sich bei dem Segeltörn um keinen Beförderungs- und Dienstleistungsvertrag im Sinne der gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen. Anfechtungen einzelne Vertragspunkte begründen keine Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Mündliche Abmachungen sind ungültig. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Zahlungen: Jeder gebuchte Segeltörn ist mit 50% anzuzahlen. Erst durch diese getätigte Anzahlung wird der Charter-Vertrag rechtlich bindend, mit dem Vorbehalt, dass keine Änderungen aufgrund der Charterfirmen (noch Verfügbarkeit der angebotenen Yacht, keine Sonderbestimmungen und/oder Quarantäne am Zielort, sonstige unvorhersehbare Gründe,  udgl.) zutreffen. Zehn Wochen vor Törnbeginn sind die Gesamtkosten für die Veranstaltung, Charteryacht, Flüge, Transfer, udgl. (lt. Anbot/Auftrag) dem Veranstalter – Freizeitskipper.at ® – zu bezahlen.

Storno: Keine Stornogebühren (Ausnahme Anreise, Flüge, Hotel) fallen an, wenn die Buchung/Reservierung binnen 7 Tagen storniert wird. Ab dem 8. Tagen der Buchung/Reservierung gilt eine Teil-Rückerstattung der Stornogebühr von 30%. Keine Rückerstattung, die Stornogebühr beträgt 100% ab zwei Monaten vor Törnbeginn (vereinbarte Yachtübernahme).

Bedingnisse zum Storno: Bei Stornos bzw. Ausfällen seitens des Anfragers und/oder dessen Crewmitgliedern können keine Anzahlungen für Veranstaltung, Yachtcharter, Flüge, Hotels, Transfer udgl. rückerstattet werden. Es gibt keine Rückerstattungen bzw. Gutschriften für Ausfälle oder Stornos für die Segelcrew.

Erklärung: Die unten angeführten Mitsegler bestätigen dem für die Schiffsführung verantwortlichen Schiffführer, dass sie im Falle eines persönlichen Schadens oder einer Verletzung durch Unfall während des Segeltörns keine wie auch immer gearteten Forderungen auf Entschädigung oder Ersatz an den verantwortlichen Schiffführer stellen werden.

DIE TEILNAHME DER MITSEGLER ERFOLGT AUF EIGENE GEFAHR!

Schiffführung: Die gesetzlichen Pflichten und Rechte des Schiffführers werden durch diese Vereinbarungen nicht berührt.

© Copyright: Alle Fotos und Inhalte dieser Homepage (www.freizeitskipper.at) stehen im Eigentum von Ernst Johann Ringhofer  und dürfen weder kopiert noch weiterverwendet werden. Sämtliche Urheberrechtsverletzungen werden rechtlich belangt.